EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in elektronischen Geräten

August 15, 2025
Neueste Unternehmensnachrichten über EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in elektronischen Geräten

EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Elektronikgeräten  

1. ‌Kernbegriffe

  • Entfernbarkeit‌: Batterien müssen so konstruiert sein, dass sie von Endnutzern oder unabhängigen Fachleuten sicher entnommen werden können ‌ohne Beschädigung‌ der Batterie oder des Geräts, ggf. unter Verwendung von Werkzeugen.
  • Austauschbarkeit‌: Batterien müssen durch eine andere kompatible Batterie ersetzt werden können ‌ohne Beeinträchtigung‌ der Gerätefunktionalität, -leistung oder -sicherheit.

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2. ‌Anwendbarkeit und Geltungsbereich

  • Erfasste Produkte‌:
    • Tragbare Batterien (z. B. Smartphones, Wearables, Tablets) müssen die ‌Entfernung/den Austausch durch den Endnutzer‌ des gesamten Akkupacks ermöglichen.
    • Batterien für leichte Transportmittel (LMT) (z. B. E-Bikes) erfordern die Entfernbarkeit auf ‌Zellebene‌, zugänglich für ‌unabhängige Fachleute.
  • Ausnahmen‌:
    • Geräte, die für ‌feuchte Umgebungen‌ (z. B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer) konzipiert sind, bei denen nur unabhängige Fachleute die Entfernung vornehmen dürfen.
    • Medizinische Geräte (z. B. Bildgebungsgeräte) und Produkte, die ‌Dauerstrom‌ (z. B. Lebenserhaltungssysteme) benötigen.

3. ‌Werkzeuganforderungen

  • Im Handel erhältliche Werkzeuge‌: Batterien müssen mit Standardwerkzeugen (z. B. Schraubendrehern) entfernbar sein. Wenn Spezialwerkzeuge benötigt werden, müssen die Hersteller diese ‌kostenlos zur Verfügung stellen‌.
  • Verbotene Werkzeuge‌: Proprietäre Werkzeuge, die durch Patente geschützt oder nicht öffentlich verfügbar sind, sind ‌verboten.
  • Referenzstandard‌: EN 45554:2020 definiert Werkzeugkategorien (z. B. Basiswerkzeuge, produktspezifische Werkzeuge).

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4. ‌Software und Kompatibilität

  • Softwarebeschränkungen‌: Praktiken wie "‌Teilepaarung‌" (Blockieren von Batterien von Drittanbietern über Software) sind ausdrücklich verboten.
  • Kompatibilitätshinweise‌: Software kann Benutzer über nicht originale Batterien informieren, darf aber ‌die Funktionalität nicht beeinträchtigen.

5. ‌Umsetzungszeitplan

Anforderung Stichtag Details
Austauschbarkeit durch den Endnutzer 18. Februar 2027 Pflicht für tragbare Batterien in neuen Elektronikgeräten auf dem EU-Markt.
Zugänglichkeit von LMT-Batterien 18. Februar 2027 Unabhängige Fachleute müssen LMT-Zellen austauschen.
Batteriepass 2026 Digitale Rückverfolgbarkeit für EV-/Industriebatterien (>2 kWh)

6. ‌Zusammenspiel mit anderen Vorschriften

  • Smartphones/Tablets unter der Verordnung (EU) 2023/1670 folgen deren ‌Ökodesign-Regeln‌ für den Batteriewechsel, wobei die Verordnung (EU) 2023/1542, soweit anwendbar, außer Kraft gesetzt wird.


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Hinweis‌: Diese Regeln priorisieren die Sicherheit der Benutzer, die Ziele der Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Elektroschrott. Die Hersteller müssen bis 2027 die Einhaltung gewährleisten, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.