EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Elektronikgeräten
1. Kernbegriffe
- Entfernbarkeit: Batterien müssen so konstruiert sein, dass sie von Endnutzern oder unabhängigen Fachleuten sicher entnommen werden können ohne Beschädigung der Batterie oder des Geräts, ggf. unter Verwendung von Werkzeugen.
- Austauschbarkeit: Batterien müssen durch eine andere kompatible Batterie ersetzt werden können ohne Beeinträchtigung der Gerätefunktionalität, -leistung oder -sicherheit.
2. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
- Erfasste Produkte:
- Tragbare Batterien (z. B. Smartphones, Wearables, Tablets) müssen die Entfernung/den Austausch durch den Endnutzer des gesamten Akkupacks ermöglichen.
- Batterien für leichte Transportmittel (LMT) (z. B. E-Bikes) erfordern die Entfernbarkeit auf Zellebene, zugänglich für unabhängige Fachleute.
- Ausnahmen:
- Geräte, die für feuchte Umgebungen (z. B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer) konzipiert sind, bei denen nur unabhängige Fachleute die Entfernung vornehmen dürfen.
- Medizinische Geräte (z. B. Bildgebungsgeräte) und Produkte, die Dauerstrom (z. B. Lebenserhaltungssysteme) benötigen.
- Geräte, die für feuchte Umgebungen (z. B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer) konzipiert sind, bei denen nur unabhängige Fachleute die Entfernung vornehmen dürfen.
3. Werkzeuganforderungen
- Im Handel erhältliche Werkzeuge: Batterien müssen mit Standardwerkzeugen (z. B. Schraubendrehern) entfernbar sein. Wenn Spezialwerkzeuge benötigt werden, müssen die Hersteller diese kostenlos zur Verfügung stellen.
- Verbotene Werkzeuge: Proprietäre Werkzeuge, die durch Patente geschützt oder nicht öffentlich verfügbar sind, sind verboten.
- Referenzstandard: EN 45554:2020 definiert Werkzeugkategorien (z. B. Basiswerkzeuge, produktspezifische Werkzeuge).
4. Software und Kompatibilität
- Softwarebeschränkungen: Praktiken wie "Teilepaarung" (Blockieren von Batterien von Drittanbietern über Software) sind ausdrücklich verboten.
- Kompatibilitätshinweise: Software kann Benutzer über nicht originale Batterien informieren, darf aber die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
5. Umsetzungszeitplan
6. Zusammenspiel mit anderen Vorschriften
- Smartphones/Tablets unter der Verordnung (EU) 2023/1670 folgen deren Ökodesign-Regeln für den Batteriewechsel, wobei die Verordnung (EU) 2023/1542, soweit anwendbar, außer Kraft gesetzt wird.
Hinweis: Diese Regeln priorisieren die Sicherheit der Benutzer, die Ziele der Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Elektroschrott. Die Hersteller müssen bis 2027 die Einhaltung gewährleisten, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.