EU-Richtlinie Einblicke. Ökodesign-Verordnung (EU) 2025/2052

December 29, 2025
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Übersicht:

Am 24. November 2025 verabschiedete und veröffentlichte die Europäische Kommission offiziell die Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission zur Einführung obligatorischer Anforderungen an die Umweltkonstruktion von externen Stromversorgungen.Wireless-Ladegeräte, universelle tragbare Batterieladegeräte und USB-C-Kabel.

Es wird berichtet, dass jährlich mehr als 400 Millionen externe Stromversorgungen (EPS) auf dem EU-Markt verkauft werden.Bis 2035, wird mit der obligatorischen Umsetzung der neuen Vorschriften voraussichtlich etwa 3% des gesamten Energieverbrauchs während des Lebenszyklus der EPS eingespart (entspricht der Energie, die von etwa 140000 Elektrofahrzeuge in einem Jahr).

Außerdem legt die Verordnung nicht nur höhere Energieeffizienzstandards für EPS fest, sondern stellt auch neue Interoperabilitätsanforderungen vor.Alle auf dem EU-Markt verkauften USB-Ladegeräte müssen mit mindestens einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein und abnehmbare Kabel verwenden Diese Anforderungen ergänzen die gemeinsame EU-Ladegeräterichtlinie und beschleunigen die vollständige Einheitlichung der Ladeoberflächen für elektronische Verbrauchergeräte.

- Ich weiß.Teil 1: Wirksamkeits- und Vollstreckungsdatum

Wirksamkeitsdatum: 14. Dezember 2025

Übergangszeitraum: 14. Dezember 2025 - 14. Dezember 2028

Während dieses Zeitraums gelten Produkte, die der neuen Verordnung entsprechen, als solche, die den Anforderungen der alten Verordnung (EU) 2019/1782 entsprechen.

Anwendungsdatum: 14. Dezember 2028, ersetzt die alte Verordnung (EU) 2019/1782.

Für EPS mit einer Nennleistung von mehr als 100 W über USB-PD-Anschlüsse gelten die Anforderungen an die Energieeffizienz der alten Verordnung (EU) 2019/1782, Anhang II, weiterhin bis zum 14. Dezember.2030 .

für EPS, die als Ersatzteile bestimmt sind (z. B. klar gekennzeichnet mit "Auswärtige Stromversorgung nur für Ersatzteile" auf der Verpackung und einer frei zugänglichen Website),Einige Bestimmungen der alten Verordnung (EU) 2019/1782 bleiben bis zum 14. Dezember anwendbar2033.

- Ich weiß.Teil 2: Wichtige Änderungen

Überarbeitung 1: Erweiterter Produktumfang

Die alte Verordnung (EU) 2019/1782 betraf nur externe Stromversorgungen.Während die neue Verordnung die Kontrolle über das gesamte "Lade-Ökosystem" elektronischer Geräte wie Smartphones und Tablets erweitert, einschließlich:

externe Stromversorgungen (Aktualisierung der Definition durch Entfernen der Höchstleistungsgrenze von 250 W);

Ladefächer (z. B. Roboter-Vakuumladestellen), die der Definition von EPS entsprechen;

drahtlose Ladegeräte und Ladeklammern;

universelle tragbare Batterieladegeräte

USB-Type-C-Kabel.

Überarbeitung 2: Zusätzliche Interoperabilitätsanforderungen

Als wesentliche Ergänzung zur EU-Richtlinie über gemeinsame Ladegeräte führt die neue Verordnung zusätzliche Interoperabilitätsanforderungen ein.

muss mit mindestens einem USB-Typ-C- oder USB-PD-Anschluss ausgestattet sein;

Der Betrieb von USB-Typ-C- und USB-PD-Anschlüssen muss unabhängig von anderen Ausgangsanschlüssen erfolgen, es sei denn, es handelt sich um USB-PD-Anschlüsse, die die Ausgangsleistung teilen.

Die maximale Nennleistung muss über den USB-Typ-C- oder USB-PD-Anschluss bereitgestellt werden.

Der USB-Typ-C- oder USB-PD-Anschluss darf kein fest verdrahtetes Ausgangskabel haben.

Kabel müssen von der Stromversorgung abnehmbar sein, um zu verhindern, dass die gesamte Einheit durch Kabelschäden entsorgt wird.

- Ich weiß.Überarbeitung 3: Verstärkte Normen für die Energieeffizienz

Während in der alten Verordnung (EU) 2019/1782 bereits strenge Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt wurden, werden diese Standards in der neuen Verordnung (EU) 2025/2052 weiter verschärft:

Zusätzliche Effizienzgrenzwerte für EPS bei 10% Belastung

Zusätzliche Anforderungen an den Standby-Stromverbrauch für drahtlose Ladegeräte;

Weitere Verschärfung der Grenzwerte für den Leerlaufstromverbrauch für EPS;

Weitere verbesserte Effizienzgrenzwerte für EPS.

- Ich weiß.Überarbeitung 4: Ergänzende Mess- und Berechnungsvorschriften

Die neue Verordnung (EU) 2025/2052 enthält zusätzliche Erläuterungen zu Prüfstandards und -bedingungen, insbesondere:

Die Ausgangsmessstelle für EPS-USB-Typ-C- und USB-PD-Anschlüsse wurde festgelegt und ein Korrekturfaktor für den Kabelwiderstand eingeführt;

Definition der Prüfkabellänge und des Querschnittsbereichs für andere EPS-Anschlüsse als USB Typ-C oder USB-PD;

Erforderliche dynamische EPS, die unter Belastungsbedingungen geprüft werden muss, die eine Leistung gewährleisten;

Zusätzliche Anforderungen an Überspannungstests für interoperable EPS.

- Ich weiß.Revision 5: Kennzeichnungsanforderungen

Als wesentliche Ergänzung zur EU-Gemeinsamen Richtlinie über die Gebührenerhöhung führt die neue Verordnung zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen ein:

Interoperable externe Stromversorgungen: Das folgende "Common Charger"-Logo muss auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung und in den Gebrauchsanweisungen angezeigt werden:

 

Höhenanforderungen:Auf dem Namensschild muss die Höhe (A) mindestens 5 mm betragen; auf dem Gehäuse, der Verpackung oder der Anleitung muss die Höhe (A) mindestens 7 mm betragen.

Interoperable externe Netzteile:Jeder USB-Typ-C- und USB-PD-Anschluss muss mit seiner maximalen Ausgangsleistung gekennzeichnet sein. Bei USB-PD-Anschlüssen, die eine gemeinsame Ausgangsleistung haben, muss auch die gemeinsame maximale Gesamtausgangsleistung grafisch angegeben werden.Die Schrifthöhe muss mindestens 2 sein..56 mm.

USB-C-Kabel: Auf beiden Steckerformen muss die maximale unterstützte Leistung (60 W oder 240 W) deutlich gekennzeichnet sein, wobei die Schrifthöhe "60" oder "240" mindestens 1,2 mm und der Buchstabe "W" mindestens 0,6 mm beträgt.