EU-Batterieverordnung: Verfolgung des CO2-Fußabdrucks & Lösungen
1. Hauptanforderungen für den CO2-Fußabdruck
- Geltungsbereich: Gilt für EV-Batterien, Industriebatterien (>2 kWh) und LMT-Batterien (z. B. E-Bike-Batterien)
- Phaseneinführung:
- 2025.02: Pflichtdeklaration des CO2-Fußabdrucks für EV-Batterien.
- 2026.08: Kennzeichnung der CO2-Fußabdruckleistung erforderlich.
- 2028.02: Durchsetzung eines maximalen CO2-Fußabdrucks (nicht konforme Batterien werden verboten)
- Lebenszyklusabdeckung: Umfasst Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Nutzung und Recycling.
2. Herausforderungen für die Einhaltung der Vorschriften für chinesische Exporteure
- Höhere Kosten: Technische Aufrüstungen, Überprüfung durch Dritte und Koordinierung der Lieferkette erhöhen die Ausgaben.
- Handelshemmnisse: Das Fehlen nationaler CO2-Fußabdruckstandards in China kann die Exporte in die EU einschränken.
3. Lösungen zur Einhaltung der Vorschriften
- Einführung von Ökostrom: Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar) zur Reduzierung der Produktionsemissionen.
- Recycling-Fokus: Verbesserung der Li/Co-Rückgewinnungsraten (EU-Ziel: ≥50 % bis 2031)
- Standardanpassung: Angleichung an die EU-PEFCRs (Product Environmental Footprint Category Rules) für die Ökobilanzierung.
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4. Zukunftstrends
- Digitaler Batteriepass: Pflicht für die Rückverfolgbarkeit (Materialzusammensetzung, CO2-Daten)
- Globale Auswirkungen: Kann die Einführung ähnlicher Regeln in anderen Märkten vorantreiben.
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