EU-Batterieverordnung: Verfolgung des CO2-Fußabdrucks & Lösungen

September 25, 2025
Neueste Unternehmensnachrichten über EU-Batterieverordnung: Verfolgung des CO2-Fußabdrucks & Lösungen

‌‌EU-Batterieverordnung: Verfolgung des CO2-Fußabdrucks & Lösungen

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1. Hauptanforderungen für den CO2-Fußabdruck

  • Geltungsbereich‌: Gilt für EV-Batterien, Industriebatterien (>2 kWh) und LMT-Batterien (z. B. E-Bike-Batterien)
  • Phaseneinführung‌:
    • 2025.02‌: Pflichtdeklaration des CO2-Fußabdrucks für EV-Batterien.
    • 2026.08‌: Kennzeichnung der CO2-Fußabdruckleistung erforderlich.
    • 2028.02‌: Durchsetzung eines maximalen CO2-Fußabdrucks (nicht konforme Batterien werden verboten)
  • Lebenszyklusabdeckung‌: Umfasst Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Nutzung und Recycling.

2. Herausforderungen für die Einhaltung der Vorschriften für chinesische Exporteure

  • Höhere Kosten‌: Technische Aufrüstungen, Überprüfung durch Dritte und Koordinierung der Lieferkette erhöhen die Ausgaben.
  • Handelshemmnisse‌: Das Fehlen nationaler CO2-Fußabdruckstandards in China kann die Exporte in die EU einschränken.

3. Lösungen zur Einhaltung der Vorschriften

  • Einführung von Ökostrom‌: Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar) zur Reduzierung der Produktionsemissionen.
  • Recycling-Fokus‌: Verbesserung der Li/Co-Rückgewinnungsraten (EU-Ziel: ≥50 % bis 2031)
  • Standardanpassung‌: Angleichung an die EU-PEFCRs (Product Environmental Footprint Category Rules) für die Ökobilanzierung.


    • 4. Zukunftstrends

      • Digitaler Batteriepass‌: Pflicht für die Rückverfolgbarkeit (Materialzusammensetzung, CO2-Daten)
      • Globale Auswirkungen‌: Kann die Einführung ähnlicher Regeln in anderen Märkten vorantreiben.