Die EU-Batterie-CO2-Fußabdruck-Regel tritt am 18. Februar in Kraft.

February 6, 2026
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Ab dem 18. Februar treten die obligatorischen Anforderungen an die Offenlegung des CO2-Fußabdrucks auf Produktebene gemäß der EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) offiziell in Kraft.Alle für den EU-Markt bestimmten Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien über 2 kWh müssen eine überprüfte CO2-Fußabdruckserklärung enthalten.Die EU-Batterieindustrie ist in eine Epoche eingetreten, in der Kohlenstoffdaten den Marktzugang bestimmen.

Gemäß dem jüngsten von der Europäischen Kommission veröffentlichten Entwurf delegierter Rechtsakte müssen die Berechnungen des CO2-Fußabdrucks den gesamten Lebenszyklus der Rohstoffgewinnung abdecken.Synthese von Kathoden-Anodenmaterial, und Zellherstellung bis zur endgültigen Batterieansammlung, wobei die Produktumweltbelastungsmethodik (PEF) als harmonisierte Basis verwendet wird.Die Emissionen pro Kilowattstunde Funktionskapazität müssen in der technischen Dokumentation klar angegeben werden., und die Einführer sind verpflichtet, die Daten der Lieferanten sorgfältig zu prüfen.

Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, bemerkte auf einem jüngsten Branchenforum: "Die Erklärung des CO2-Fußabdrucks ist nicht die Ziellinie.aber der Ausgangspunkt für eine transparente BatteriewirtschaftAb 2025 werden Batterie-Pässe getestet, und bis 2027 werden CO2-Grenzwerte in Kraft treten, bis der Markt natürlich Produkte mit hohem CO2-Ausstoß abgeschafft hat".

Nach Ansicht der Europäischen Vereinigung für Energiespeicherung ist die wichtigste Herausforderung der Branche heute nicht der Mangel an Berechnungswerkzeugen,Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Daten über die primären Emissionen im Vorfeld der Verarbeitung von Schlüsselmaterialien wie Graphit sehr knapp sind.Die meisten kleinen und mittleren Batterieunternehmen haben noch keine Datenbanken für Emissionsfaktoren erstellt, die direkt mit den Bergbauursprüngen verknüpft sind.und die Abhängigkeit von Standardausfallwerten der Branche gefährden, dass die Glaubwürdigkeit ihrer Erklärungen untergraben wird..

Die China Industrial Association of Power Sources informiert die Ausführer, dass die Zollbehörden der EU ab dem 18. Februar mit der zufälligen Überprüfung der Vollständigkeit der technischen Batteriedokumentation beginnen werden.Fehlende CO2-Fußabdruckdeklarationen oder falsche Formatierung führen direkt zu RückgaberisikenDie Unternehmen werden aufgefordert, unverzüglich mit der Modellierung der Produktlebenszyklusanalyse (LCA) zu beginnen und sich mit EU-Bekanntmachungsstellen Vorprüfungszeiten zu sichern, um Lieferunterbrechungen im zweiten Quartal zu vermeiden.